ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG FÜR IOLO TECHNOLOGIES, LLC
WICHTIG: LESEN SIE DIESE ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG (DIESEN „VERTRAG“) SORGFÄLTIG DURCH.
WENN SIE EIN SOFTWAREPRODUKT, DAS MIT DIESEM VERTRAG GELIEFERT WIRD ODER MIT DIESEM VERTRAG VERBUNDEN IST, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, WIRD DIESER VERTRAG ZU EINER RECHTSVERBINDLICHEN VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND IOLO TECHNOLOGIES, LLC („IOLO“).
WENN SIE DIESE VERTRAGLICHE BINDUNGSWIRKUNG NICHT WÜNSCHEN ODER DAMIT NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE IOLO-SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN ODER VERWENDEN.
WENN SIE EINE GEBÜHR FÜR EINE SOFTWARELIZENZ GEZAHLT HABEN ODER DIESE GEGEN ERSTATTUNG ZURÜCKGEBEN MÖCHTEN, MUSS DIE RÜCKGABE INNERHALB VON 30 TAGEN AB DEM KAUFDATUM DER SOFTWARELIZENZ ERFOLGEN. WEITERE INFORMATIONEN ÜBER DIE RÜCKGABEBESTIMMUNGEN VON IOLO FINDEN SIE HIER.
DIESER VERTRAG FORDERT DIE BINDENDE SCHIEDSGERICHTSBARKEIT FÜR SÄMTLICHE STREITIGKEITEN (MIT AUSNAHME VON BESTIMMTEN ANGEGEBENEN ANSPRÜCHEN AUF GEISTIGES EIGENTUM UND BAGATELLANSPRÜCHEN), WIE DIES IM ABSCHNITT „STREITBEILEGUNG“ UNTER ZIFFER 14 UNTEN ANGEGEBEN IST. SIE SOLLTEN DIESEN ABSATZ VOLLSTÄNDIG LESEN.
DIESER VERTRAG GILT FÜR SIE UND ALLE ANDEREN PERSONEN, DENEN SIE DIE INSTALLATION ODER VERWENDUNG DER IOLO-SOFTWARE GEMÄSS DEN NACHSTEHENDEN VERTRAGSBEDINGUNGEN GESTATTEN.
1. DIE IOLO-SOFTWARE, EIGENTUM, DRITTMATERIALIEN
(a) Komponenten, Software, Daten, Dateien, Dokumentation, Codes, Inhalte und Materialien von anderen Parteien, die Sie mit der iolo-Software erhalten oder die durch die iolo-Software oder deren Verwendung generiert werden, sind Bestandteil der iolo-Software und werden von sämtlichen Bezugnahmen auf die iolo-Software in diesem Vertrag erfasst. Für eine Liste der in der iolo-Software enthaltenen Open-Source-Lizenzen klicken Sie bitte hier.
(b) Bei Bezugnahme in diesem Vertrag umfasst „iolo-Software“ sowohl Lizenzen für Evaluationssoftware (gemäß der Beschreibung in Ziffer 2) als auch gezahlte Softwarelizenzen (gemäß der Beschreibung in Ziffer 3). Die iolo-Software ist urheberrechtlich und durch internationale Urheberrechtsabkommen sowie durch sonstige Gesetze und Abkommen über geistiges Eigentum (zusammen „Geistige Eigentumsrechte“) geschützt. Sie erhalten eine Lizenz zur Nutzung der iolo-Software, kaufen die Software aber nicht. iolo und seine Drittanbieter behalten das Eigentumsrecht an allen Kopien der iolo-Software (einschließlich der Ihnen bereitgestellten oder durch Sie angefertigten Kopie(n} und alle das geistige Eigentum betreffenden Rechte an der iolo-Software. Die iolo-Software kann Komponenten, Software, Daten, Dateien, Dokumentation, Codes, Inhalte und Materialien enthalten, die iolo von Dritten lizenziert hat. Diese Dritten sind Begünstigte im Hinblick auf all Ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insofern sich diese auf Komponenten, Software, Daten, Dateien, Dokumentation, Codes, Inhalte und Materialien dieser Dritten beziehen, und diese haben das Recht, diese Verpflichtungen gegen Sie durchzusetzen.
(c) iolo-Software kann den Zugriff auf oder die Verwendung von Komponenten erfordern, die das Eigentum anderer Unternehmen sind, wie Microsoft Corporation oder sonstige Drittanbieter (zusammen „Drittkomponenten“). Diese Drittkomponenten werden Ihnen möglicherweise von iolo beim oder während des Download- oder Installationsprozesses der iolo-Software bereitgestellt, einschließlich jeglicher Updates (gemäß nachstehender Definition). Wenn iolo Ihnen Drittkomponenten zur Verfügung stellt oder wenn die iolo-Software Ihren Erwerb von Drittkomponenten (darunter Updates, Upgrades, Verbesserungen oder neue Versionen von Drittkomponenten, die bereits auf Ihrem Computer installiert sind) vereinfacht oder regelt, entweder im Rahmen einer Lizenz oder im Rahmen einer sonstigen Gewährung von Rechten seitens dieser Dritten, dann ist die Drittkomponente nicht Bestandteil der iolo-Software, und Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit diesen Drittkomponenten unterliegen den Bedingungen der jeweiligen Drittlizenz oder einer sonstigen Gewährung von Rechten. Sie sollten natürlich eine solche Lizenz oder eine sonstige Gewährung von Rechten sorgfältig lesen. iolo obliegen Ihnen gegenüber keinerlei Pflichten in Bezug auf solche Drittkomponenten. iolo wird Sie vor der Installation von Drittkomponenten um Ihre Zustimmung bitten. Wenn Sie sich dafür entscheiden, keine Drittkomponenten zu installieren, kann Ihnen iolo nicht garantieren oder zusichern, dass die iolo-Software wie beworben funktioniert. Wenn Sie sich für die Installation von Drittkomponenten entscheiden, (a) ist iolo nicht für die Leistungsfähigkeit und den Betrieb dieser Drittkomponenten verantwortlich; (b) gibt iolo keine Garantie oder Zusicherung in Bezug auf die Leistungsfähigkeit, die Verwendung oder die Ergebnisse der Verwendung von Drittkomponenten. Darüber hinaus ist es möglich, dass die iolo-Software Ihren Erwerb von Drittsoftware vereinfacht oder regelt. Damit soll Ihnen eine Nutzung erleichtert werden; wenn Sie sich für den Erwerb dieser Anwendungen entscheiden, schließen Sie einen separaten Vertrag mit diesem Anbieter ab und unterliegen nicht den Bestimmungen dieses Vertrags.
(d) Netzwerkdienste, Drittkomponenten oder sonstige Software oder andere Produkte, von denen die Leistungsfähigkeit der iolo-Software abhängt, können unter Umständen nach Ermessen der jeweiligen Lieferanten (Softwarelieferanten, Service Provider oder iolo) unterbrochen oder eingestellt werden. Weder iolo noch seine Lieferanten garantieren, dass diese Netzwerkdienste, Drittkomponenten oder sonstige Software oder andere Produkte weiterhin zur Verfügung stehen oder dass sie ohne Unterbrechungen, Veränderungen, Ungenauigkeiten oder Fehler funktionieren werden.
2. KOSTENLOSE LIZENZGEWÄHRUNG ODER PROBEVERSIONEN DER SOFTWARE
(a) iolo stellt Ihnen folgende Produkte zur Verfügung: (i) kostenlose Version der Software mit begrenzten Funktionen (z. B. nur scanbare Version) und/oder (ii) 30-tägige Probeversion der Software, bei der alle Funktionen für einen begrenzten Zeitraum von 30 Tagen verfügbar sind, um Ihnen die Verwendung und Evaluierung der Software („Evaluationssoftware“) sowie die Entscheidung zu ermöglichen, ob Sie die Software abonnieren möchten.
(a) iolo gewährt Ihnen kostenlos eine beschränkte, persönliche, nicht übertragbare, nicht exklusive und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Software nach Maßgabe dieses Vertrags. Sie sind nicht lizenziert oder anderweitig berechtigt, die Evaluationssoftware auf eine Weise zu verwenden, die gegen diesen Vertrag oder in der Evaluationssoftware enthaltene geistige Eigentumsrechte verstößt. Wenn Sie gegen diesen Vertrag oder in der Evaluationssoftware enthaltene geistige Eigentumsrechte verstoßen, endet Ihr Recht zur Nutzung der Evaluationssoftware automatisch und unverzüglich ohne Benachrichtigung. Mit Beendigung Ihres Rechts zur Verwendung der Evaluationssoftware müssen Sie jede Nutzung der Evaluationssoftware unverzüglich einstellen.
(c) Sie dürfen die Evaluationssoftware nur für die nachstehend unter Ziffer 3(b)(iii) aufgeführten Familiennutzungszwecke verwenden. Die Evaluationssoftware kann auf jedem Computer verwendet werden, der (i) sich im Besitz und unter der Kontrolle eines Familienmitglieds befindet (gemäß nachstehender Definition in Ziffer 3(b)(iii)), dessen Hauptwohnsitz derselbe Wohnsitz wie Ihr Hauptwohnsitz ist und welcher der Hauptnutzer dieses Computers ist und (ii) von diesem Familienmitglied hauptsächlich für Familiennutzungszwecke verwendet wird.
(d) Ihnen ist Folgendes untersagt: (i) Kopie der Evaluationssoftware; (ii) Änderung oder Übersetzung der Evaluationssoftware; (iii) Abtrennung einer ihrer Komponenten zur Verwendung mit anderer Software (soweit die durch iolo bereitgestellte diesbezügliche Benutzerdokumentation nichts anderes vorsieht); (iv) Verwendung der Evaluationssoftware zur Bereitstellung von Time-Sharing, Service-Bureau-, Software-as-a-Service, Application-Service-Provider- oder sonstigen vergleichbaren Leistungen; (v) Manipulation oder anderweitige Beeinträchtigung des Betriebs der Software oder diesbezüglichen Services, z. B. indem Sie versuchen, Kopierschutzvorrichtungen oder sonstige Digital-Rights-Management-Komponenten oder -Technologien von iolo in Verbindung mit der Software oder damit zusammenhängenden Services auszuhebeln; (vi) Dekompilierung, Disassemblierung oder anderweitige Rückentwicklung des Quellcodes der Software sowie die Erkennung, Verwendung (über die von diesem Vertrag erteilte Lizenz hinaus) oder Offenlegung des Quellcodes der Evaluationssoftware oder (vii) Veränderung, Unkenntlichmachung, Verdeckung oder Entfernung von Urheberrechten, Warenzeichen, Markenrechten, Logos oder Handelsaufmachungen, die als Teil der Evaluationssoftware enthalten sind oder mit der Evaluationssoftware zusammenhängen. Ferner ist es Ihnen nicht gestattet, es anderen Personen zu erlauben bzw. diese zu ermuntern oder zu motivieren oder ihnen dabei zu helfen, etwas zu tun, was Ihnen selbst nach diesem Vertrag untersagt ist. Ihre einzigen Rechte in Bezug auf die Evaluationssoftware sind die in diesem Vertrag klar benannten Rechte. iolo und seine Drittanbieter behalten alle anderen Rechte in Bezug auf und in Verbindung mit der Evaluationssoftware, einschließlich der vorstehend in Ziffer 1(b) angegebenen Rechte.
3.LIZENZGEWÄHRUNG
(a) Vorbehaltlich der Zahlung von Lizenzgebühren gewährt iolo Ihnen eine beschränkte, persönliche, nicht übertragbare, nicht exklusive und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Software nach Maßgabe dieses Vertrags. Sie sind nicht lizenziert oder anderweitig berechtigt, die Software auf eine Weise zu verwenden, die gegen diesen Vertrag oder in der Software enthaltene geistige Eigentumsrechte verstößt. Wenn Sie gegen diesen Vertrag oder in der Software enthaltene geistige Eigentumsrechte verstoßen, endet Ihr Recht zur Nutzung der Evaluationssoftware automatisch und unverzüglich ohne Benachrichtigung. Mit Beendigung Ihres Rechts zur Verwendung der Software müssen Sie jede Nutzung der Software unverzüglich einstellen.
(b) Sie dürfen die Software nur auf einem Computer nutzen, sofern Ihnen die Regelungen in Ziffer 3(b)(ii), 3(b)(iii) oder 3(b)(iv) unten nicht ausdrücklich die Verwendung der Software auf mehr als einem Computer gestatten.
(i) Lizenzurkunden.
Unter „Lizenzurkunde“ ist ein Kaufbeleg, ein anderes Dokument oder eine schriftliche Kommunikation jeglicher Art (darunter elektronisch bereitgestellte oder übertragene Informationen) zu verstehen, die Ihnen iolo oder ein von iolo autorisierter Wiederverkäufer oder Vertriebshändler oder Lizenznehmer zur Verfügung stellt, wenn Sie diese Lizenz zur Nutzung der Software kaufen.
(ii) Gewerbliche Mehrplatzlizenzurkunden.
Unter „Unternehmen“ sind Unternehmen, Einzelfirmen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder sonstige Betriebseinheiten, Wohltätigkeitsorganisationen, Regierungsstellen oder Schulen, Universitäten oder sonstige Bildungseinrichtungen zu verstehen.
Unter „Gewerbliche Mehrplatzlizenzurkunden“ sind Lizenzurkunden zu verstehen, die besagen, dass Sie befugt sind, die Nutzung der Software zu gewerblichen Zwecken auf mehr als einem Computer zu gestatten.
Falls Sie eine gewerbliche Mehrplatzlizenzurkunde im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten haben und aufbewahren, dürfen Sie die Nutzung der Software auf der in Ihrer gewerblichen Mehrplatzlizenzurkunde angegebenen Anzahl von Computern gestatten (oder auf fünf (5) Computern, wenn in Ihrer gewerblichen Mehrplatzlizenzurkunde keine Computeranzahl angegeben ist). Jeder dieser Computer muss sich im Eigentum und unter der Kontrolle Ihres Unternehmens befinden und in erster Linie für geschäftliche, behördliche, bildungsrelevante oder wohltätige Zwecke bei der Führung und dem Betrieb dieses Unternehmens verwendet werden.
(iii) Familiennutzer
Unter „Lebensgefährte/Lebensgefährtin“ ist Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin oder Ihr eingetragener Lebenspartner/Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder, falls Sie nicht verheiratet sind und keine(n) eingetragene(n) Lebenspartner(in) haben, gegebenenfalls die Person zu verstehen, mit der Sie eine feste Beziehung haben, die im Wesentlichen einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ähnlich ist.
Unter „Familienmitglied“ sind Sie, Ihr Lebensgefährte/Ihre Lebensgefährtin und Ihre Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern und Geschwister oder die Ihres Lebensgefährten/Ihrer Lebensgefährtin zu verstehen, ungeachtet dessen, ob die Beziehung dieser Personen zu Ihnen oder Ihrem Lebensgefährten/Ihrer Lebensgefährtin ein biologisches, Stief- oder Adoptionsverhältnis ist.
Die Nutzung der Software zu „Familiennutzungszwecken“ beinhaltet nur die Nutzung zu persönlichen Zwecken oder Haushaltszwecken und schließt ausdrücklich jegliche Verwendung zu geschäftlichen, behördlichen, bildungsrelevanten oder wohltätigen Zwecken aus.
Wenn Sie die Software hauptsächlich zu Familiennutzungszwecken nutzen, dann dürfen Sie, sofern in Ziffer 3(b)(iv) nichts anderes bestimmt ist, die Nutzung der Software auf Computern gestatten, die (i) sich im Eigentum und unter der Kontrolle eines Familienmitglieds befinden, dessen Hauptwohnsitz derselbe ist wie Ihr Hauptwohnsitz, wenn das Familienmitglied Hauptnutzer des jeweiligen Computers ist und (ii) dieser Computer durch das Familienmitglied hauptsächlich zu Familiennutzungszwecken genutzt wird. Sie können keine Rechte aus dieser Ziffer 3(b)(iii) ableiten, wenn Sie in Verbindung mit diesem Vertrag eine gewerbliche Mehrplatzlizenzurkunde erhalten haben oder wenn Sie die Software hauptsächlich für geschäftliche, bildungsrelevante, behördliche oder wohltätige Zwecke nutzen.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass jede natürliche Person nur einen Hauptwohnsitz haben kann, der im Rahmen dieses Vertrags mittels der Kriterien und Faktoren ermittelt wird, die zur Bestimmung des Hauptwohnsitzes für Zwecke im Zusammenhang mit US-Einkommensteuern verwendet werden.
(iv) Persönliche Nutzungslizenzurkunden.
Wenn Sie nicht die gewerbliche Mehrplatzlizenzurkunde, sondern eine andere Lizenzurkunde („Persönliche Nutzungslizenzurkunde“) im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhalten haben und in dieser persönlichen Nutzungslizenzurkunde eine bestimmte Anzahl von Computern angegeben ist, auf denen die Software genutzt werden darf, dann sind ungeachtet der Bestimmungen in Ziffer 3(b)(iii) Ihre Rechte gemäß Ziffer 3(b)(iii) auf maximal diese angegebene Anzahl von Computern beschränkt. Die persönliche Nutzungslizenzurkunde beschränkt folglich nur die maximale Anzahl der Computer, auf denen die Software gemäß Ziffer 3(b)(iii) (falls zutreffend) verwendet werden darf. Diese Lizenz erlaubt nicht die Nutzung auf weiteren Computern. Wenn Sie zum Beispiel in Ihrem Haushalt zehn Computer haben, auf denen Sie entsprechend Ziffer 3(b)(iii) die Software installieren dürfen, aber für die Software eine Lizenz gemäß einer persönlichen Nutzungslizenzurkunde erworben haben, laut der Sie die Software auf bis zu drei Computern nutzen dürfen, dann sind Ihre Rechte darauf beschränkt, die Software auf drei von diesen zehn Computern und auf keinem weiteren Computer zu nutzen. Ebenso gilt, wenn Sie in Ihrem Haushalt nur zwei Computer haben, auf denen Sie entsprechend Ziffer 3(b)(iii) die Software nutzen dürfen, und für die Software eine Lizenz gemäß einer persönlichen Nutzungslizenzurkunde erworben haben, laut der Sie die Software auf bis zu drei Computern nutzen dürfen, dann sind Ihre Rechte trotzdem darauf beschränkt, die Software auf diesen zwei Computern und auf keinem weiteren Computer zu nutzen.
(c) Unter „sonstige Nutzer“ sind alle anderen Personen außer Ihnen selbst zu verstehen, denen Sie die Nutzung der Software gemäß Ziffer 3(b) rechtmäßig erlauben dürfen. Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass alle sonstigen Nutzer diesen Vertrag einhalten. Verstöße gegen diesen Vertrag durch sonstige Nutzer gelten als Verstöße durch Sie selbst. Folglich (i) haften Sie gegenüber iolo für Verstöße gegen diesen Vertrag durch sonstige Nutzer in demselben Umfang, in dem Sie bei von Ihnen selbst begangenen Verstößen haften würden, und (ii) endet Ihr Recht zur Nutzung der Software automatisch und unverzüglich ohne Benachrichtigung, wenn sonstige Nutzer gegen diesen Vertrag verstoßen. Wenn Ihr Recht zur Nutzung der Software aus irgendeinem Grund endet, so endet auch das Recht aller sonstigen Nutzer, die Software zu verwenden, unverzüglich und automatisch ohne Benachrichtigung. Verliert ein sonstiger Nutzer seine Eigenschaft als „sonstiger Nutzer“ (z. B. wenn ein sonstiger Nutzer nicht mehr Ihr Familienmitglied ist oder von Ihrem Hauptwohnsitz wegzieht), muss er die Nutzung der Software einstellen. Dasselbe gilt, wenn ein Computer nicht mehr die Voraussetzung für eine Gestattung der Nutzung nach Ziffer 3(b) oben erfüllt. Auch in diesem Fall muss die Nutzung der Software auf diesem Computer eingestellt werden, und alle Kopien der Software auf der Festplatte oder sonstigen eingebauten Speichermedien dieses Computers müssen vernichtet oder deinstalliert werden.
(d) Das vertragliche Recht, die Software auf einem Computer zu nutzen, beinhaltet auch das Recht, die Software auf der Festplatte oder anderen eingebauten Speichermedien dieses Computers zu installieren und die Software oder Teile der Software in den Arbeitsspeicher dieses Computers zu kopieren, wenn dies für die Verwendbarkeit der Software auf diesem Computer erforderlich ist. Beachten Sie jedoch, dass eine Nutzung der Software auf Computern auch dann vorliegt, wenn diese über ein lokales oder sonstiges Netzwerk (einschließlich Internet) oder auf sonstige Weise auf die Software zugreifen oder sich die Software zunutze machen, unabhängig davon, ob die Software auf der Festplatte, sonstigen eingebauten Speichermedien oder Arbeitsspeichern dieses Computers installiert oder auf sie kopiert wurde. Wurden also die Software oder Teile der Software auf der Festplatte oder sonstigen eingebauten Speichermedien eines Computers installiert oder in den Arbeitsspeicher dieses Computers kopiert oder kann der Computer über Netzwerke oder sonstige Verbindungen oder Kommunikationsmechanismen auf die Software oder Teile der Software zugreifen, müssen Sie über das Recht verfügen, die Software auf diesem Computer zu nutzen oder die Nutzung der Software auf diesem Computer durch sonstige Nutzer zu gestatten. Mit Ausnahme von Ziffer 3(e) unten gilt daher dementsprechend, dass Sie die Software nicht nutzen dürfen, um auf eine Komponente (wie z. B. die Festplatte) eines Computers, auf dem Sie die Software nicht nutzen dürfen, einzuwirken, etwa indem Sie diese Komponente oder diesen Computer mit Computern, auf denen die Software installiert wurde oder von denen aus auf die Software zugegriffen werden kann, verbinden oder an sie anschließen.
(e) Die Software kann unter Umständen Funktionen enthalten, die ausdrücklich dafür vorgesehen sind, Ihnen die ferngesteuerte (Remote-)Bedienung anderer Computer bzw. deren Komponenten oder die Einwirkung auf andere Computer oder die Komponenten anderer Computer über ein lokales oder sonstiges Netzwerk zu ermöglichen. Vergleichen Sie hierzu die Angaben in der Ihnen zusammen mit der Software ausgehändigten Dokumentation („Remote Administrator-Features“). Sie müssen nicht für alle Computer, die Sie unter Verwendung der Remote Administrator-Features fernbedienen oder steuern, eine Lizenz für die Kopie der Software erwerben, sofern Sie die Software nicht auf diesen Computern installieren oder von diesen Computern aus nicht auf die Software zugreifen und sofern Sie die Remote Administrator-Features ausschließlich nach Maßgabe der Software-Dokumentation nutzen.
(f) iolo gewährt Ihnen das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie der Software. Diese Sicherungskopie darf nur dann verwendet werden, wenn eine autorisierte installierte Kopie der Software unbenutzbar wird. Die Sicherungskopie muss mit allen Urheberrechtsvermerken versehen werden, die auf dem Original angebracht sind, und in Ihrem Besitz und unter Ihrer Kontrolle verbleiben. Sonstige Nutzer dürfen keine Sicherungskopien erstellen.
(g) Wenn Sie die Software von iolo oder von einem von iolo autorisierten Wiederverkäufer oder Vertriebshändler kostenlos erhalten, dürfen Sie die Software nur zu Familiennutzungszwecken nutzen, es sei denn, Sie haben von iolo oder von einem von iolo autorisierten Wiederverkäufer oder Vertriebshändler einen Kaufbeleg oder ein anderes Dokument bekommen, der/das es Ihnen erlaubt, die Software zu anderen als Familienzwecken zu verwenden.
(h) Sofern dieser Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, ist es Ihnen nicht gestattet, (i) die Software zu kopieren, (ii) die Software zu ändern oder zu übersetzen, (iii) Softwarekomponenten zur Nutzung mit anderer Software abzutrennen (soweit die durch iolo bereitgestellte diesbezügliche Benutzerdokumentation nichts anderes vorsieht), (iv) die Software zur Bereitstellung von Time-Sharing-, Service-Bureau-, Software-as-a-Service-, Application-Service-Provider- oder sonstigen vergleichbaren Leistungen zu verwenden, (v) den Betrieb der Software oder diesbezüglicher Services zu manipulieren oder auf sonstige Weise zu stören, z. B. indem Sie versuchen, Kopierschutzvorrichtungen oder sonstige Digital-Rights-Management-Komponenten oder -Technologien von iolo in Verbindung mit der Software oder damit zusammenhängenden Services auszuhebeln, oder (vi) den Quellcode der Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zurückzuentwickeln bzw. den Quellcode zu erkennen, zu verwenden (über die von diesem Vertrag erteilte Lizenz hinaus) oder offenzulegen oder (vii) Urheberrechte, Warenzeichen, Markenrechte, Logos oder Handelsaufmachungen, die als Teil der Software enthalten sind oder mit der Software zusammenhängen, zu verändern, unkenntlich zu machen, zu verdecken oder zu entfernen. Ferner ist es Ihnen nicht gestattet, es anderen Personen zu erlauben bzw. diese zu ermuntern oder zu motivieren oder ihnen dabei zu helfen, etwas zu tun, was Ihnen selbst nach diesem Vertrag untersagt ist. Ihre einzigen Rechte in Bezug auf die Software sind die in diesem Vertrag klar benannten Rechte. iolo und seine Drittanbieter behalten alle anderen Rechte in Bezug auf und in Verbindung mit der Software, einschließlich der vorstehend in Ziffer 1(b) angegebenen Rechte.
4. VON DER US-REGIERUNG EINGESCHRÄNKTE RECHTE
Die iolo-Software wird mit EINGESCHRÄNKTEN RECHTEN bereitgestellt. Jede Verwendung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung durch die US-Regierung unterliegt den Beschränkungen, die im Unterabschnitt (c)(1)(ii) der Vorschrift „Rights in Technical Data and Computer Software“ unter DFARS 252.227-7013 oder in den Unterabschnitten (c)(1) und (2) von „Commercial Computer Software – Restricted Rights“ unter 48 CFR 52.227-19, soweit einschlägig, geregelt sind. Der Hersteller ist iolo technologies, LLC, 150 South Los Robles Avenue, Suite 500, Pasadena, California, 91101, USA.
5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
(a) Sie erkennen an und sind damit einverstanden, dass die Nutzung der iolo-Software ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko erfolgt. In dem gesetzlich maximal zulässigen Rahmen werden die Software und alle Wartungs-, Support- und sonstigen Leistungen, die in irgendeiner Weise mit der iolo-Software zusammenhängen, in der verfügbaren Form (AS IS) unter Ausschluss jeder Gewährleistung zur Verfügung gestellt, und iolo, die Tochtergesellschaften von iolo und deren jeweilige Lizenzgeber, Lieferanten und Service Provider schließen ausdrücklich alle ausdrücklichen oder konkludenten Gewährleistungen aus, insbesondere konkludente Gewährleistungen der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck, die Gewährleistung wegen Rechtsmängeln und die der Nichtverletzung von Rechten Dritter. Die Dauer von konkludenten Gewährleistungen, die nicht wirksam ausgeschlossen wurden, wird beschränkt auf den jeweils längeren Zeitraum von (i) dreißig (30) Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Lizenzgebühr für die Software bezahlt haben, und (ii) dem nach anwendbarem Recht kürzestmöglichen Zeitraum. Einige Staaten bzw. Rechtsordnungen gestatten keine Einschränkung der Dauer von konkludenten Gewährleistungen. In diesem Fall gilt die oben genannte Beschränkung nicht für Sie.
(b) Ohne den in Ziffer 5(a) oben festgelegten Ausschluss einzuschränken, übernimmt iolo keine Gewähr dafür, dass die in der iolo-Software enthaltenen Funktionen Ihren Anforderungen entsprechen oder dass der Betrieb der iolo-Software ununterbrochen oder fehlerfrei erfolgen kann oder dass Fehler oder Konformitätsabweichungen der Spezifikationen der iolo-Software behoben werden. Ferner gibt iolo auch keine Gewährleistungen oder Zusicherungen in Bezug auf die Leistungsfähigkeit oder Verwendung der iolo-Software bzw. die Ergebnisse ihrer Verwendung, insbesondere nicht (i) dahingehend, dass die iolo-Software oder deren Verwendung Hardware, Software oder Daten nicht zerstören, beeinträchtigen oder beschädigen wird, oder (ii) in Bezug auf die Fehlerfreiheit, Genauigkeit oder Zuverlässigkeit der iolo-Software. Mündliche oder schriftliche Informationen oder Empfehlungen, die iolo, befugte Vertreter von iolo oder sonstige Personen vor oder nach Vertragsabschluss abgeben, stellen keine Gewährleistungen in Bezug auf die iolo-Software oder auf Wartungs-, Support- oder sonstige Leistungen, die in irgendeiner Weise mit der iolo-Software zusammenhängen, dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche. Falls die iolo-Software fehlerhaft ist oder die iolo-Software oder mit der Software im Zusammenhang stehende Leistungen nicht richtig funktionieren, übernehmen Sie (und nicht iolo) in vollem Umfang die Kosten und das Risiko für die notwendigen Wartungs-, Reparatur-, Austausch- oder Korrekturarbeiten an der iolo-Software oder sonstiger Software bzw. Hardware oder sonstigen Daten, Geräten oder Komponenten, die infolge dieses Fehlers oder dieser Fehlfunktion beschädigt oder zerstört wurde(n).
(c) iolo empfiehlt eindringlich, jede Software vor ihrer Installation oder Nutzung einer Virus- und Malwarekontrolle zu unterziehen und alle wichtigen Dateien und Daten häufig zu sichern.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(a) In dem gesetzlich maximal zulässigen Rahmen haften weder iolo noch die Tochtergesellschaften von iolo noch deren Lizenzgeber, Lieferanten oder Service Provider oder deren jeweilige Geschäftsführer, leitende Angestellte, Eigentümer, Mitarbeiter, Beauftragte, Lieferanten oder Vertreter (zusammenfassend die „iolo-Parteien“) für jegliche ungewöhnlichen, unmittelbaren, zufällig entstandenen Schäden oder Folgeschäden oder Schäden mit verschärftem Schadensersatz, insbesondere nicht für Schäden aufgrund von Nutzungsausfällen, entgangene Gewinne oder Verluste aufgrund von Daten- oder Informationsverlusten jeglicher Art im Zusammenhang mit (i) der iolo-Software oder ihrer Verwendung, (ii) jeglichen Wartungs-, Support- und sonstigen Leistungen, die in irgendeiner Weise mit der iolo-Software zusammenhängen, oder mit (iii) diesem Vertrag. Dies gilt selbst dann, wenn iolo-Parteien über die Möglichkeit solcher Schäden informiert waren.
(b) Im gesetzlich maximal zulässigen Rahmen wird die Gesamthaftung der iolo-Parteien’ für vertragliche, deliktische oder auf sonstigen Haftungsgrundlagen beruhende Ansprüche in Bezug auf die iolo-Software oder deren Verwendung, auf jegliche Wartungs-, Support- und sonstigen Leistungen, die in irgendeiner Weise mit der iolo-Software zusammenhängen, oder in Bezug auf diesen Vertrag insgesamt nicht über die Haftungsobergrenze hinausgehen, die im Folgenden in Ziffer 6(b)(i) oder Ziffer 6(b)(ii) angegeben ist.
(i) Vorinstallierte oder mitgelieferte Software.
Wenn Sie die Software von iolo oder einem autorisierten Wiederverkäufer oder Vertriebshändler von iolo vorinstalliert auf einem Computer oder anderweitig im Rahmen einer Transaktion, die sowohl die iolo-Software als auch die Hardware, Geräte, Daten, sonstige Software oder Leistungen (die „mitgelieferten Komponenten“) umfasst, erhalten und wenn Sie hierfür eine Pauschale zahlen, die sowohl die iolo-Software als auch einige oder alle mitgelieferten Komponenten abdeckt, sodass Sie keine separate Gebühr zahlen, die nur Ihrer Softwarelizenz zugerechnet werden kann, dann beträgt die Haftungsobergrenze fünf Dollar (5 $). Hierbei gilt jedoch, dass (i) Wartungs-, Support- und sonstige Leistungen, die im Allgemeinen mit der iolo-Software kostenlos bereitgestellt werden, nicht als mitgelieferte Komponenten gelten und im Rahmen dieser Ziffer als Teil der Software behandelt werden, und (ii) diese Ziffer 6(b)(i) nicht gilt, wenn alle mitgelieferten Komponenten, die Sie zusammen mit der iolo-Software enthalten, allgemein und kostenlos verfügbar sind oder wenn Sie die iolo-Software von iolo oder einem autorisierten Wiederverkäufer oder Vertriebshändler von iolo kostenlos erhalten.
(ii) Eigenständige (Standalone-)Software oder kostenlose Software.
Wenn Ziffer 6(b)(i) oben nicht für Sie gilt, dann beläuft sich die Haftungsobergrenze auf den jeweils höheren Betrag von (i) der Lizenzgebühr, die Sie für die Software gezahlt haben, oder (ii) einem US-Dollar (1,00 $).
DIE GESETZE IN EINIGEN STAATEN/GERICHTSBARKEITEN ERLAUBEN KEINEN HAFTUNGS-/GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS FÜR ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, SODASS DIE OBIGE BESCHRÄNKUNG BZW. DER OBIGE AUSSCHLUSS AUF SIE MÖGLICHERWEISE NICHT ZUTRIFFT.
7. ÜBERTRAGUNGEN
Sie sind nicht berechtigt, (i) Ihre Lizenz aus diesem Vertrag abzutreten, zu verkaufen oder auf sonstige Weise zu übertragen, (ii) Unterlizenzen zu dieser Lizenz zu vergeben oder (iii) die iolo-Software an eine andere Person zu verteilen, zu übermitteln, zu leasen, zu verkaufen oder zu vermieten.
8.GEPLANTE AUFGABEN, ERHEBUNG UND ÜBERWACHUNG VON SOFTWAREDATEN
(a) Wenn Sie die iolo-Software installieren, werden unter Umständen folgende geplante Aufgaben ausgeführt:
(i) Prüfung, ob eine neue Version der iolo-Software verfügbar ist; bei Verfügbarkeit wird eine Pop-up-Meldung auf dem Bildschirm angezeigt, die Sie über die Verfügbarkeit eines Updates in Kenntnis setzt.
(ii) Prüfung, ob eine Marketingbotschaft verfügbar ist; bei Verfügbarkeit wird eine Pop-up-Meldung mit der Marketingbotschaft auf dem Bildschirm angezeigt.
(iii) Prüfung, ob Ihr Computer im Ruhezustand ist (d. h. nicht von Ihnen genutzt wird); ist er im Ruhestand, führt die iolo-Software automatisierte Wartungsaufgaben aus. Sie können die Zeitabstände, in denen diese geplante Aufgabe ausgeführt werden soll, gemäß den Angaben in der iolo-Software ändern.
(iv) Prüfung, ob eine neue Version der „Tune-up-Definitionen“ verfügbar ist; bei Verfügbarkeit wird die neue Version automatisch als Ersatz für die vorherige Version installiert.
(v) Sicherstellung, dass der iolo-Governor (eine Hintergrundaufgabe) gestartet wird, wenn Sie sich an Ihrem Computer anmelden. Der iolo-Governor steuert Funktionen in der iolo-Software wie PowerSense, RAMJet und OptiCore.
Sie haben die Wahl, (a) ein Update zu akzeptieren oder zu ignorieren oder (b) eine der oben genannten Aufgaben zu deaktivieren; wenn Sie ein Update ignorieren oder eine Aufgabe deaktivieren, kann dadurch jedoch die Sicherheit und/oder Leistungsfähigkeit der iolo-Software beeinträchtigt werden. Die Deaktivierung einer der oben beschriebenen Aufgaben wird nicht den Kopierschutz oder andere Digital-Rights-Management (DRM) in der iolo-Software beeinträchtigen.
(a) Die iolo-Software kann Funktionen enthalten, die iolo und/oder Dritten die Möglichkeit geben, Daten von Computern und Geräten, die mit der Software laufen oder mit ihr interagieren, zu erfassen und diese Computer und Geräte zu kontrollieren und/oder zu überwachen, um die unbefugte oder illegale Nutzung der iolo-Software zu verhindern, um die Funktionen der Software auszuführen oder um die mit der iolo-Software im Zusammenhang stehenden Leistungen zu erbringen. Die iolo-Software kann unter Umständen auch von Ihrem Computer aus Informationen über Ihren Computer und über die auf Ihrem Computer durchgeführten Operationen an iolo oder Dritte übermitteln, um Produkte und Leistungen von iolo zu verbessern oder zu anderen Zwecken. Sie erkennen die in dieser Ziffer 8(b) beschriebenen Aktivitäten an und willigen unwiderruflich in sie ein. Wenn Sie weitere Informationen darüber möchten, wie Ihre Informationen verwendet werden, klicken Sie hier, um unsere Datenschutzrichtlinie zu prüfen.
(c) Die iolo-Software kann Digital-Rights-Management-Technologien enthalten, die Ihren Handlungsspielraum, die Software auf einer bestimmten Anzahl von Geräten in einer bestimmten Häufigkeit zu installieren, einschränken. iolo-Software, die Digital-Rights-Management-Technologie enthält, erfordert eine Lizenzierung (d. h. Ihre Annahme dieses Vertrags), wie sie während des Installationsprozesses und in der Dokumentation beschrieben wird, und die iolo-Software darf nur für eine fest vorgegebene Zeit vor oder nach der Lizenzierung durch den Nutzer eingesetzt werden Wenn Sie die Lizenzierung nicht in dem in der Dokumentation oder durch die iolo-Software angegebenen Zeitraum abschließen, stellt die iolo-Software unter Umständen ihre Funktion ein. Sie erkennen an und sind damit einverstanden, dass die oben beschriebenen Vorgänge erfolgen können.
9. UPDATES
Nach erstmaliger Installierung der iolo-Software kann iolo Ihnen von Zeit zu Zeit Updates, Patches, Fehlerbehebungen, Komponenten oder neue oder modifizierte Versionen der Software (zusammen „Updates“) bereitstellen (oder zugänglich machen). Werden Ihnen von iolo Updates bereitgestellt oder automatisch installiert bzw. solche zugänglich gemacht, gelten sie als Bestandteil der iolo-Software im Sinne dieses Vertrags (sofern es sich nicht um Drittkomponenten handelt, die gemäß Ziffer 1(c) nicht Bestandteil der iolo-Software sind). Updates können über das Internet oder sonstige Netzwerke auf Ihren Computer übertragen und auf Ihrem Computer installiert werden, unabhängig davon, ob Sie darüber in Kenntnis gesetzt werden oder ob Sie separat Ihr Einverständnis für eine solche Installation erklärt haben. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass dieser Vertrag iolo nicht zur Erstellung von Updates verpflichtet. Selbst wenn iolo Updates erstellt, verpflichtet dieser Vertrag iolo nicht, Ihnen diese Updates bereitzustellen oder zugänglich zu machen, sofern Ziffer 10 unten nicht etwas anderes vorsieht.
10. WARTUNG
Der Service, in dessen Rahmen iolo Nutzern Updates der Software bereitstellt (oder Updates zugänglich macht), wird in Bezug auf die iolo-Software als „Wartung“ oder „Service“ bezeichnet. Sie sind möglicherweise berechtigt, Wartung für einen beschränkten Zeitraum nach Lizenzierung der Software in dem Umfang zu erhalten (und damit allgemein veröffentlichte Updates oder Zugang zu ihnen zu erhalten, vorbehaltlich der eventuellen Notwendigkeit, eine neue Endnutzerlizenzvereinbarung oder Ergänzungen zu diesem Vertrag anzunehmen wie nachstehend in dieser Ziffer 10 erörtert), der auf der Verpackung der Software und den in dieser Verpackung enthaltenen Materialien, Ihrer Kaufquittung, der ’Website von iolo oder anderen Ihnen durch iolo oder dessen autorisierte Wiederverkäufer oder Vertriebshändler gelieferten Materialien, die sich auf Ihre Lizenz oder den Download der Software beziehen, angegeben ist. iolo ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die kostenpflichtige Erweiterung oder Verlängerung Ihres Wartungszeitraums für die Software auf der iolo-Website oder auf anderen Wegen, wie beispielsweise mittels einer E-Mail anzubieten.
Sie erkennen an und sind damit einverstanden, dass (i) Updates Funktionen oder sonstige Aspekte der iolo-Software, einschließlich Funktionen, auf die Sie sich verlassen, entfernen oder ändern können; (ii) bestimmte Updates nötig werden können, um Ihnen die weitere Nutzung mancher oder aller Funktionen der iolo-Software, zu ermöglichen, so dass die iolo-Software, ohne Wartung durch Sie möglicherweise nicht zu nutzen ist; und (iii) iolo, obwohl Sie (sofern oben nichts anderes angegeben ist) während des Wartungszeitraums berechtigt sind, die Updates zu erhalten, die iolo erstellt und allgemein an seine Kunden weitergibt, die somit Wartung erhalten, zu keinem Zeitpunkt, auch nicht während Ihres Wartungszeitraums, verpflichtet ist, Updates zu erstellen oder allgemein freizugeben. Sie erkennen ferner an und sind damit einverstanden, dass (i) Sie, sofern Ihr Wartungszeitraum endet oder unterbrochen wird, unter Umständen nicht berechtigt sind, die Wartung zu verlängern, und (ii) Sie möglicherweise aufgefordert werden, als Voraussetzung für eine Verlängerung Ihrer Wartung oder für den Erhalt oder die Verwendung von Updates eine neue Endnutzer-Lizenzvereinbarung (die dann an die Stelle dieses Vertrags tritt) oder Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags anzunehmen.
Wenn Sie eine Wartung für „die gesamte Lebensdauer“ kaufen, gilt Ihre Lebensdauer-Wartung nur für Ihre Nutzung der Software auf solchen Computern, auf denen Sie die Software während des Zeitraums von einem (1) Jahr nach Ihrer ersten Lizenzierung der Software rechtmäßig installiert haben. Die Lebensdauer-Wartung wird so lange fortgeführt, wie Sie die Computer verwenden, aber nicht länger als die in der Branche standardmäßige Nutzungszeit. Eine solche Lebensdauer-Wartung gilt nicht für andere Computer. Folglich erlischt durch die Übertragung einer Kopie der Software auf einen anderen Computer Ihr Recht auf Wartung für diese Kopie der Software. Ferner unterliegt Ihr Recht, weiterhin Wartungsleistungen zu erhalten, den jeweils geltenden Anspruchsvoraussetzungen von iolo, insbesondere der Anforderung, dass Sie eine von iolo unterstützte Version von Windows nutzen müssen. Ungeachtet des Vorstehenden endet Ihre Wartung zu dem Zeitpunkt, an dem iolo generell die Wartung und den Support für die Software einstellt. Sie können nur dann eine Lebensdauer-Wartung erwerben, wenn Sie eine Lizenz der Software im Rahmen eines Angebots erworben haben, bei dem ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Software bzw. die zugehörigen Wartungsleistungen für die Lebensdauer bereitgestellt werden.
11. EXPORT
Sie erkennen an, dass die iolo-Software den US- und sonstigen Ausfuhrkontrollgesetzen, einschließlich der US-Exportbestimmungen, unterliegt. Sie verpflichten sich, die iolo-Software nicht unter Verstoß gegen diese Gesetze zu exportieren, zu re-exportieren oder umzuleiten. Sie verpflichten sich zur strikten Einhaltung all dieser Gesetze und Vorschriften und erkennen an, dass die iolo-Software nicht (i) in (oder an einen Staatsangehörigen oder Bewohner) eines unter einem US-Embargo stehenden Landes oder (ii) an Personen, die auf der „List of Specially Designated Nationals“ des U.S. Treasury Department (US Finanzministeriums) oder (c) der Table of Deny Orders des U.S. Commerce Department’ (US Handelsministeriums) aufgeführt sind, die auch als „Denied Persons List“ (jeweils „Liste“) bezeichnet werden, exportiert oder re-exportiert wird. Durch die Nutzung der Software erklären und gewährleisten Sie, dass weder Sie noch ein Mitglied Ihres Haushalts oder Unternehmens, das eine Lizenzierung für die Nutzung der iolo-Software unter diesem Vertrag hat, in einem dieser Staaten niedergelassen sind, unter der Kontrolle eines dieser Staaten stehen, kein Staatsangehöriger oder Einwohner eines dieser Staaten sind, nicht auf einer der oben genannten Listen geführt werden oder einem sonstigen Verbot zur Nutzung oder Lizenzierung der iolo-Software unterliegen.
12. ÄNDERUNGEN AN DER IOLO-SOFTWARE
Es ist möglich, dass die Software zu dem Zeitpunkt, an dem Sie sie lizenzieren, (i) nicht alle beworbenen Funktionen und Features enthält: (ii) andere als die beworbenen Funktionen und Features enthält oder (iii) deaktivierte Funktionen und Features enthält, die zuvor verfügbar waren. Die Funktionen und Features können ohne Benachrichtigung weiter geändert werden, nachdem Sie die iolo-Software lizenziert und installiert haben.
13. SALVATORISCHE KLAUSEL
Werden Teile dieses Vertrags für unwirksam oder uneinklagbar befunden, berührt dies die verbleibenden Teile dieses Vertrags nicht. Diese bleiben in vollem Umfang wirksam. Falls ein Teil dieses Vertrags teils uneinklagbar, teils einklagbar ist, bleibt dieser Teil in dem gesetzlich zulässigen Höchstumfang einklagbar.
14. STREITBEILEGUNG: BINDENDE SCHIEDSGERICHTSBARKEIT, KEINE GRUPPEN- ODER VERBANDSKLAGEN ODER ENTSPRECHENDEN SCHIEDSVERFAHREN
(a) Schiedsverfahren für sämtliche Streitfälle (bestimmte Ansprüche auf geistiges Eigentum und Bagatellsachen ausgenommen).
(i) Unter „Streit“ gemäß dieser Ziffer 14 ist jeder Streitfall zu verstehen, der aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, mit Änderungen oder Nachträgen zu diesem Vertrag oder dem Gegenstand dieses Vertrags entsteht, insbesondere vertragliche, deliktische oder gesetzliche Ansprüche oder Equity-Recht-Ansprüche, die in irgendeiner Weise mit (1) diesem Vertrag, (2) der iolo-Software, (3) den mit dieser iolo-Software zusammenhängenden Wartungs-, Support- oder sonstigen Leistungen, (4) der Verwendung, dem Betrieb, der Lizenzierung und Verteilung, dem Verkauf, der Werbung und Promotion, der Übertragung, Bereitstellung oder Vermarktung der iolo-Software oder solcher Leistungen, (5) sämtlichen Transaktionen in Bezug auf die iolo-Software oder derartige Leistungen, (6) sämtlichen Ansprüchen, Aussagen, Versprechungen, Beschreibungen, Zusicherungen und Gewährleistungen, die in Verbindung mit der iolo-Software, sämtlichen derartigen Leistungen oder Transaktionen gemacht werden, und (7) der Nutzung oder Offenlegung von personenbezogenen Informationen, die von dem Unternehmen in Verbindung mit der iolo-Software, sämtlichen derartigen Leistungen oder Transaktionen erfasst wurden, in Zusammenhang stehen. Dies setzt allerdings voraus, dass sämtliche Ansprüche, die in Ziffer 14(a)(viii) unten ausdrücklich angegeben sind, nicht für die Definition des Begriffs „Streit“ verwendet werden.
(ii) Diese Ziffer 14 gilt für die Beilegung von Streitfällen. Im Falle eines Streits sind die Parteien aufgefordert, zu versuchen, den Streit durch informelle Mittel beizulegen. Falls die Parteien dazu nicht in der Lage sind, wird der Streit ausschließlich durch die bindende Schiedsgerichtsbarkeit beigelegt.
(iii) Bei der Schiedsgerichtsbarkeit wird ein Streit an eine oder mehrere unparteiische Personen verwiesen, um eine endgültige und verbindliche Entscheidung zu erreichen. Jeder Streit zwischen iolo einerseits und Ihnen und/oder einem sonstigen Nutzer andererseits unterliegt einer bindenden Schiedsgerichtsbarkeit; vorausgesetzt jedoch, dass Sie das Recht haben, einen Streitfall bei einem Gericht für Streitigkeiten mit geringem Streitwert einzuklagen, wenn alle entsprechenden Anforderungen an dieses Gericht, darunter die Beschränkung der Zuständigkeit des Gerichts und die Höhe des Streitwerts, erfüllt sind. Sie erklären sich einverstanden, dass Sie einen Streitfall nur vor ein entsprechendes Gericht im Gerichtsbezirk Ihres Wohnorts oder in Los Angeles (Kalifornien) bringen.
(iv) Die Parteien stimmen ausdrücklich zu, dass es weder eine Verhandlung vor einem Geschworenengericht noch ein Recht auf eine solche Verhandlung, noch ein Recht auf ein anderes Verfahren zur Beilegung eines Streitfalls in einem Gericht geben soll. Für den Fall eines Streits vereinbaren beide Parteien, dass dieser Vertrag sowohl verfahrensrechtlich als auch materiell gemäß dem Federal Arbitration Act (Bundesschiedsgesetz der USA), 9 U.S.C. §§ 1‑9 („FAA“), im gesetzlich maximal zulässigen Umfang geregelt wird.
(v) Sämtliche Aspekte des Schiedsverfahrens und jede Anordnung, Entscheidung oder jeder Schiedsspruch des Schiedsrichters sind zugunsten aller Parteien streng vertraulich, und jede Partei hat das Recht, eine tatsächliche oder drohende Verletzung dieser Vertraulichkeitsbestimmung durch einstweilige, vorläufige oder dauerhafte Unterlassungsansprüche oder Feststellungsklagen bei einem zuständigen Gericht abzuwenden.
(vi) Die Parteien erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass jeder Streit persönlich behandelt wird und dass ein solcher Streit nur auf individueller Basis beigelegt werden soll. Keine der Parteien stimmt einem Gruppenschlichtungsverfahren oder einem Schiedsverfahren zu, bei dem eine Person als Vertreter einer anderen Person oder anderer Personen einen Streitfall vorbringt, außer wenn eine solche Einschränkung ausdrücklich gesetzlich verboten ist. Keine der Parteien ist damit einverstanden, dass ein Streit als Gruppen- oder Verbandsklage außerhalb des Schiedsverfahrens oder im Namen einer anderen Personen bzw. anderer Personen vorgebracht werden darf. Die Parteien vereinbaren, dass ein Streitfall nur durch ein individuelles Schiedsverfahren beigelegt werden kann und keinesfalls als Gruppenschlichtungsverfahren, Gruppenklage oder als sonstiges Verfahren eingereicht werden darf, bei dem Interessen gemeinsam vertreten und konsolidiert werden.
(vii) Das Schiedsverfahren des Streitfalls wird von der American Arbitration Association („AAA“, Amerikanische Vereinigung zur Förderung der Schiedsgerichtsbarkeit) verwaltet oder, falls diese die Verwaltung des Schiedsverfahrens ablehnt oder nicht durchführen kann, von einem Schiedsgericht oder einem Schiedsrichter, auf das/den Sie und iolo sich in gegenseitigem Einvernehmen geeinigt haben. Falls Sie und iolo sich trotz aller angemessenen Anstrengungen nicht auf ein Schiedsgericht oder einen Schiedsrichter einigen können, wird die AAA oder ein zuständiges Gericht ein Schiedsgericht oder einen Schiedsrichter ernennen. Das Schiedsverfahren wird gemäß den Commercial Arbitration Rules (Handelsrechtlichen Schiedsordnung) der AAA und, falls dies vom Schiedsgericht oder dem Schiedsrichter als angemessen erachtet wird, gemäß den Consumer Arbitration Rules (Verbraucherrechtlichen Schiedsordnung) der AAA oder gemäß der entsprechenden Schiedsordnung eines alternativen Schiedsgerichts durchgeführt, das von Ihnen und iolo ausgewählt oder von einem Gericht ernannt wurde und für das die folgenden Änderungen gelten:
1. Das Schiedsverfahren wird vor einem Einzelschiedsrichter durchgeführt, der ein zugelassener Anwalt oder ein früherer Richter ist und der über mindestens 10 Jahre juristischer Erfahrung mit der Beilegung von handelsrechtlichen Streitigkeiten verfügt.
2. Gemäß den Beschränkungen der FAA, den Bestimmungen dieses Vertrags und den geltenden Schiedsordnungen der AAA hat der Schiedsrichter die ausschließliche Befugnis und Zuständigkeit, sämtliche verfahrensrechtlichen und materiellen Entscheidungen in Bezug auf den Streitfall zu treffen, jedoch gilt dies nicht für Folgendes: (a) für die Befugnis, die Frage der Schiedsfähigkeit zu bestimmen, denn diese soll nach Maßgabe der Parteien ausschließlich einem dafür zuständigen Gericht obliegen; oder (b) für die Befugnis zur Durchführung eines Gruppenschlichtungsverfahrens oder einer Verbandsklage, denn diese sind gemäß den oben aufgeführten Bestimmungen dieses Vertrags unzulässig. Der Schiedsrichter darf nur ein individuelles Schiedsverfahren durchführen. Er darf weder Ansprüche mehrerer Personen zusammenlegen noch den Vorsitz bei einer Form von Verbands- bzw. Gruppenverfahren oder bei einem Verfahren, das im Namen von zwei oder mehreren Personen durchgeführt wird oder an dem zwei oder mehreren Personen beteiligt sind, innehaben.
3. Die Parteien können durch Befragungen, eidliche Aussagen und Vorbringen von Beweisen, die der Schiedsrichter für erforderlich hält, Erkenntnisse gewinnen, jedoch unter dem Vorbehalt, dass jede der Parteien berechtigt ist, an mindestens einem Tag die eidliche Aussage von mindestens einer Person entgegenzunehmen.
4. Wenn der Schiedsrichter einen Schiedsspruch erlässt, ist er durch die Bestimmungen dieses Vertrags zu den Haftungsbeschränkungen (Ziffer 6) eingeschränkt und nicht befugt, einen Schiedsspruch für eine der Parteien des Schiedsverfahrens zu erlassen, der im Gegensatz zu den Haftungsbeschränkungen steht. Folgendes wird dabei vorausgesetzt: Wenn die Durchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen durch geltendes materielles Recht oder durch die Schiedsordnungen der AAA eingeschränkt ist, dann wird diese Beschränkung in dem Umfang durchgesetzt, den dieses geltende Recht bzw. diese Ordnungen zulassen.
5. Die obsiegende Partei in einer der folgenden Angelegenheiten (ungeachtet der Bestimmungen zu den Haftungsbeschränkungen) ist berechtigt, ihre angefallenen angemessenen Anwaltshonorare und anderen Kosten erstattet zu bekommen: (i) Stellen eines Antrags durch eine Partei bei den Gerichten, um die Schlichtung eines Streits zu erzwingen; (ii) Erheben eines Einspruchs gegen einen Schiedsspruch beim Schiedsrichter oder den Gerichten mit dem Ziel, den Schiedsspruch auszusetzen oder abzuändern; oder (iii) Anstrengen einer Klage, um die Vertraulichkeitsbestimmungen dieses Vertrags durchzusetzen.
6. iolo wird die Höhe der Schiedskosten und der von der AAA erhobenen Gebühren bezahlen, sofern iolo berechtigt ist, zu fordern, dass der Schiedsrichter seiner Verantwortung für diese Gebühr auf angemessene und faire Weise nachkommt. Außer wenn der Schiedsrichter befindet, dass Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, einen Anteil an dem Schiedsrichterhonorar zu zahlen, oder dass es unangemessen ist, dies von Ihnen zu fordern, kann er letztlich nach seinem Ermessen beschließen, dass Sie einen bestimmten Teil des Honorars zu tragen haben.
Die Schiedsordnung der AAA ist über die AAA erhältlich, die schriftlich unter der Adresse 120 Broadway, Floor 21, New York, New York 10271, per Telefon unter (800) 778-7879 oder über deren Website unter www.adr.org kontaktiert werden kann.
Die folgenden Klagen von Ihnen, einem sonstigen Nutzer oder iolo unterliegen nicht der bindenden Schiedsgerichtsbarkeit und dürfen nicht einem Schiedsverfahren unterworfen werden: (1) Klagen auf Verletzung oder widerrechtliche Verwendung von US-amerikanischen oder anderen Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Markenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktaufmachungen und (2) Klagen aufgrund angeblicher Verletzungen des Titels 17 des „United States Code“, §§ 1201 und/oder 1202, oder ähnlichen Rechts in anderen Ländern. Bei Klagen, die nicht dem bindenden Schiedsverfahren unterliegen, sind weder Sie noch iolo noch sonstige Nutzer an eine Entscheidung oder einen Schiedsspruch eines Schiedsrichters gebunden, die im Zusammenhang mit der Auflösung oder Entscheidung von Rechts- oder Tatsachenfragen stehen, die für die Beilegung einer solchen Klage erforderlich sind. Insbesondere sind dies Fragen, die für eine Entscheidung oder Festlegung bzgl. der Verletzung, Zweckentfremdung, Gültigkeit, Durchsetzbarkeit oder des Besitzes von Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Markenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Produktaufmachungen oder bzgl. der gewählten Rechtsmittel oder Unterlassungsansprüche für eine solche Verletzung oder Zweckentfremdung oder für Verstöße gegen die genannten Paragraphen 1201 und 1202 erforderlich sind.
(b) Mit Ausnahme der obigen Bestimmung, dass die Durchsetzbarkeit dieser Ziffer 14 (Streitbeilegung) sowohl verfahrenstechnisch als auch materiell durch die FAA in dem gesetzlich maximal zulässigen Rahmen geregelt wird, ist dieser Vertrag ansonsten nach dem Recht des US-Bundesstaates Kalifornien und dem Recht der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dieses Recht für Verträge gilt, die in Kalifornien abgeschlossen und erfüllt werden, in dem gesetzlich maximal zulässigen Rahmen auszulegen und einzuklagen. Werden Teile dieser Schiedsgerichtsklauseln für unwirksam oder uneinklagbar befunden oder von dem anwendbaren Sachrecht oder den Vorschriften der AAA beschränkt, wird die betreffende Vorschrift nur in dem Umfang durchgesetzt, wie es diese Gesetze oder Vorschriften erlauben, und alle anderen Bestimmungen dieser Ziffer 14 bleiben in vollem Umfang wirksam.
15. VERJÄHRUNGSFRIST FÜR DIE ERHEBUNG VON ANSPRÜCHEN ODER KLAGEN
Unabhängig von einem Verjährungsgesetz oder einem gegenteiligen Gesetz und im gesetzlich maximal zulässigen Umfang muss jeder Anspruch oder Klagegrund, der eine Streitigkeit gemäß Ziffer 14(a)(i) darstellt, INNERHALB EINES (1) JAHRES AB DEM DATUM, AN DEM SICH DER ZU DER STREITIGKEIT FÜHRENDE VORFALL EREIGNETE, ERHOBEN WERDEN; sofern das für das Schiedsverfahren geltende materielle Recht es den Parteien verbietet, dieser Verjährungsfrist zuzustimmen, ist die Verjährungsfrist entsprechend dem geltenden materiellen Recht ausschlaggebend. Falls eine Partei es versäumt, eine Einleitungsanzeige und/oder Klageschrift innerhalb der geltenden Verjährungsfrist vorzubringen, gilt dies als Verzicht dieser Partei auf ihr Recht, eine solche Klage in irgendeinem Forum vorzubringen, und als vollständiger Ausschluss einer Klage auf der Grundlage einer Streitigkeit, und der Schiedsrichter ist nicht dafür zuständig, eine Entscheidung für eine Partei zu treffen, die ihre Klage nicht in dieser geltenden Verjährungsfrist vorgebracht hat.
16. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG, VERZICHT
Sofern unten nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, stellt dieser Vertrag die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und iolo in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags dar. Dieser Vertrag ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen und alle zeitgleichen mündlichen Mitteilungen in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Sofern in Ziffer 3 nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, wird zur Klarstellung darauf hingewiesen, dass Lizenzurkunden nicht Bestandteil dieses Vertrags sind und auch nicht in diesen Vertrag aufgenommen wurden. Dementsprechend kann keine Lizenzurkunde auf irgendeine Weise eine Bestimmung dieses Vertrags ändern, ergänzen oder anderweitig beeinflussen, außer es wurde in den Ziffern 2 und 3 im Hinblick auf die Anzahl der Computer, auf denen die iolo-Software gegebenenfalls genutzt werden darf, ausdrücklich etwas anderes festgelegt. Dieser Vertrag darf nicht geändert werden, außer bei Vorlage eines von Ihnen und einem befugten Vertreter von iolo unterschriebenen Schriftstücks. Angesichts der Tatsache, dass keine gegenteiligen Erwartungen zwischen Ihnen und iolo bestehen, gibt es ferner keine Handelsbräuche oder sonstigen Handelsgepflogenheiten oder Geschäftspraktiken zwischen Ihnen und iolo, die zur Änderung, Auslegung, Ergänzung oder Modifikation der ausdrücklichen Konditionen dieses Vertrags herangezogen werden können. Der Verzicht auf Bestimmungen dieses Vertrags oder auf Rechte oder Pflichten von Ihnen oder iolo nach diesem Vertrag ist nur dann wirksam, wenn dieser Verzicht durch ein Schriftstück erklärt wird, das von der Partei, die den Verzicht erklärt, unterzeichnet ist. Verzichtserklärungen entfalten nur für den in diesem Schriftstück bezeichneten spezifischen Fall und spezifischen Zweck Wirksamkeit. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf gilt nicht für diesen Vertrag.
FRAGEN ODER KOMMENTARE
Bei Fragen zu diesem Vertrag können Sie sich schriftlich unter folgender Adresse an iolo wenden: 150 South Los Robles Avenue, Suite 500, Pasadena, California 91101 U.S.A., zu Händen der Rechtsabteilung, oder eine E-Mail an folgende Adresse schicken: compliance@iolo.com.
DIESER VERTRAG WURDE ZULETZT IM AUGUST 2018 GEÄNDERT.